Willkommen auf unserer Steuerberater Website. Unser Team in Jülich erbringt bundesweit Beratungsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen im Bereich der Unternehmens- und Steuerberatung.

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Beratungsfelder:

  • Steuerberatung
  • Vermögensverwaltung
  • Management- und Unternehmensberatung
  • Anlagemanagement für Terminmarktprodukte der Terminbörse Eurex© Reg. Trademark

Büro:

  • Dipl.-Oec. Wolfgang Kutzner
  • Pfarrer-Coenen-Str. 9, 52428 Jülich
  • Telefon: +49 2461 58021
  • Terminabsprache nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

 


Aktuell: Hier lohnt ein Beratungsgespräch

! Asset Protection, sicherer privater Vermögensschutz trotz schwer kalkulierbarer Risiken durch unternehmerische Tätigkeiten. Wann ist eine Gestaltungsoptimierung von Asset-Bestandteilen anzuraten?

! WEB-basierte IT-Lösungen im betriebswirtschaftlichen Umfeld, insbesondere bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie im betrieblichen Rechnungswesen. Was kommt konkret auf Sie zu? Wir bieten Ihnen Lösungen.

! Die Liquidation der GmbH – Einleitung, Durchführung und Beendigung Linkhinweis auf die Darstellung von RA Jörg Streichert

! Chancen und Risiken der vermögensverwaltenden GmbH (VVG). Ein Steuersparprozedere mit zu vielen Unwägbarkeiten? Gibt es Alternativen?

! Ist die englische Limited mit deutscher Zweigniederlassung als Alternative zur deutschen GmbH nach dem Brexit noch angezeigt?  Unsere Kanzlei ist auf die steuerliche Beratung von Gesellschaften in der Rechtsform der eng­lischen Limited und der deutschen GmbH spezialisiert und stehen Ihnen in jeder Projektphase gerne mit Rat und Tat zur Seite.

! Risiko von Dauerverlusten bei Fotovoltaik-Anlagen (SEV-Bayern e.V., TH Ingolstadt – Linda Krauß). Ist die Solaranlage auf dem Hausdach ein Steuersparmodel oder doch private Liebhaberei? Einstufung und Lösungsansätze sind für beide Varianten abzuwägen.

Aktuelle Änderungen und Tendenzen im Steuerrecht

! Anwendung der körperschaftsteuerlichen Verlustuntergangsregelung auf Gewerbesteuerverluste beim Gesellschafterwechsel. Wenn ein Erwerber mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft kauft, gehen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge grundsätzlich anteilig unter; werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, gehen die Verlustvorträge vollständig verloren. Diese Regelung gilt auch für Gewerbesteuer-Verlustvorträge.

! Vorsteuerabzug aus Rechnungen mit Briefkastenadressen. Eine Prüfung, ob an der ausgewiesenen Anschrift auch tatsächlich die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens erfolgt, entfällt.

! Internationale Verträge des Privatrechts sind für das deutsche Steuerrecht bindend. Bundesfinanzhof: Urteil vom 07.12.2017 – IV R 23/14